Kronlandserklärung No. 14

Quelle
Wortlaut
"Auf den Erlass vom 15. Februar [...] berief der unterzeichnete Bezirksamtmann Wendt die Landkommission, um die Besitzverhältnisse bezgl. des Landkomplexes am Tendaguruberg, in dem die Dinosaurier-Fundstelle liegt, festzustellen. [...] Das Gebiet wird wie folgt begrenzt [...] Nachdem dieses durch Umfragen bei den Versammelten festgestellt worden war, habe ich das Gebiet durch Erklärung zu Kronland für den Deutsch-Ostafrikanischen Landesfiskus in Besitz genommen. [...] Der Kaiserliche Bezirksamtmann. Wendt